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Ob TikTok, Snapchat, Instagram, Discord oder WhatsApp – soziale Netzwerke und Messengerdienste gehören zum Alltag von Heranwachsenden. Sie tauschen sich dort aus, teilen Erlebnisse, folgen Vorbildern oder Trends.
Die Plattformen bieten viele Möglichkeiten: Sie verbinden, unterhalten, fördern die Kreativität und schaffen Zugehörigkeit. Gleichzeitig gibt es auch Risiken wie Belästigungen, Hasskommentare oder Cybermobbing.
Erwachsene können die jungen Nutzenden dabei unterstützen, sich sicher und verantwortungsbewusst auf Social Media zu bewegen.
Soziale Netzwerke und Messengerdienste können Funktionen erfüllen, die fürs Erwachsenwerden wichtig sind.
Kontroll- und Schutzeinstellungen können helfen, ersetzen aber keine Gespräche über Risiken.
Die Privatsphäre ist schützenswert – die eigene und die von anderen.
Was geteilt wird, bleibt oft länger sichtbar, als man denkt.
Eltern und Bezugspersonen sollten sich mit den beliebtesten Plattformen auseinandersetzen.
Inhalt
Soziale Netzwerke und Messenger helfen Heranwachsenden dabei, online genau das zu tun, was sie auch offline gerne machen: mit Freundinnen sprechen, neue Leute kennenlernen, sich austauschen und dazugehören. Das heisst auch: TikTok, Instagram und andere Dienste bieten viele Möglichkeiten, die für die Persönlichkeitsentwicklung wichtig sind:
Zugehörigkeit: Auch wenn man sich nicht persönlich sieht, bleibt man in Kontakt und sieht, was andere gerade machen oder wofür sie sich interessieren.
Information: Ob über Trends, eigene Interessen oder das Weltgeschehen – vieles erfahren junge Menschen zuerst über Social Media.
Orientierung: Influencer sind Vorbilder, sei es in Sachen Stil, mit ihrem Tun oder dem Lebensgefühl, das sie vermitteln.
Selbstdarstellung: Mit Likes, weitergeleiteten Inhalten oder eigenen Bildern und Videos kann man zeigen, was gefällt. Oder ausprobieren, wie man auf andere wirkt.
Anerkennung: Likes, Follower oder nette Kommentare geben das Gefühl, gemocht und wahrgenommen zu werden.
Mitmachen: Wer selbst etwas postet, kann kreativ sein, sich einbringen oder an Challenges teilnehmen.
Über soziale Netzwerke und Messengerdienste können Fremde schnell Kontakt aufnehmen – oft über Direktnachrichten oder Kommentare. Pädokriminelle Täter nutzen gezielt Plattformen, die bei Kindern und Jugendlichen beliebt sind.
Sexuelle Übergriffe
Was ist bei Online-Freundschaften zu beachten?
In Klassen- und Gruppenchats oder in Kommentarspalten verbreiten sich Beleidigungen, Ausgrenzungen oder peinliche Bilder schnell.
Cybermobbing
Was mache ich, wenn mein Kind online gemobbt wird?
Beleidigende, abwertende oder hasserfüllte Inhalte werden gerade in sozialen Medien häufig verbreitet. Und wenn verletzende Reaktionen die eigenen Beiträge betreffen – etwa durch abwertende oder spöttische Kommentare – kann das junge Menschen in ihrem Selbstwert verletzen.
Hass und Radikalisierung
Perfekte Bilder, tolle Erlebnisse, durchtrainierte Körper – das führt zu unrealistischen Vorbildern. Wenn Heranwachsende sich mit ihren Idolen vergleichen, kann das schnell dazu führen, dass sie das Gefühl bekommen, nicht gut genug zu sein.
Psychische Gesundheit
Werbung und Influencing
Soziale Netzwerke haben «suchtfördernde» Merkmale. Push-Nachrichten, Likes und Storys sorgen dafür, dass immer etwas läuft. Und dass man das Gefühl hat, etwas zu verpassen, wenn man nicht schaut, was andere geschrieben oder gepostet haben.
Psychische Gesundheit
Ist mein Kind onlinesüchtig?
Nicht alles, was in sozialen Netzwerken geteilt wird, ist korrekt oder wahr. Viele Inhalte sind falsch, einseitig oder manipuliert.
Desinformation
Wenn wir Beiträge liken, nach bestimmten Themen suchen oder Kanäle abonniert haben, zeigen uns Plattformen immer mehr von denselben Inhalten. Das kann einseitig werden. Und ist besonders dann gefährlich, wenn es um extreme Meinungen oder psychische Krankheiten (Essstörungen, selbstverletzendes Verhalten) geht.
Psychische Gesundheit
Künstliche Intelligenz
Hass und Radikalisierung
Viele soziale Netzwerke und Messengerdienste dürfen laut Nutzungsbedingungen erst ab 13 Jahren genutzt werden – darunter TikTok, Instagram, Snapchat und WhatsApp. Diese Altersgrenzen sollen Kinder vor ungeeigneten Inhalten, unerwünschten Kontakten und problematischer Werbung schützen. In der Realität sind jedoch viele Kinder deutlich früher auf diesen Plattformen aktiv – oft mit einem falschen Geburtsdatum.
Deshalb ist es umso wichtiger, dass Eltern und andere Bezugspersonen junge Menschen beim Umgang mit diesen Plattformen begleiten. Viele Anbieter stellen inzwischen Kinderschutz- und Kontrollfunktionen zur Verfügung, zum Beispiel:
Bei TikTok gibt es den «begleiteten Modus» (Family Pairing). Eltern können hier Zeitlimits setzen, die Sichtbarkeit des Kontos einstellen oder festlegen, ob Direktnachrichten erlaubt sind.
Auf Instagram können Eltern über die Funktion «Elternaufsicht» Einsicht in die Bildschirmzeit nehmen, Kontakte beschränken und Benachrichtigungen erhalten, wenn das Kind neue Personen abonniert.
Bei Discord lassen sich in den Einstellungen der Sicherheits- und Datenschutzbereich anpassen: z. B. wer Nachrichten senden darf oder ob unangemessene Inhalte automatisch herausgefiltert werden.
Trotz aller Technik gilt: Kontrolle ersetzt keine Gespräche.
Ältere Kinder und Jugendliche sollten lernen, sich selbst zu schützen. Dazu gehört, Privatsphäre-Einstellungen zu nutzen, den Standort nicht freizugeben und die Möglichkeit zu kennen, jemanden zu blockieren. Persönliche Informationen sollen nicht an Unbekannte weitergegeben werden. Und wenn sich etwas ungut anfühlt oder verunsichert, sollten junge Menschen immer wissen, dass sie Hilfe bei Erwachsenen holen können.
Eltern und Bezugspersonen müssen nicht jede App selbst nutzen – aber sie sollten wissen, was Kinder und Jugendliche interessiert. Wer Plattformen wie TikTok, Snapchat, Be-Real oder Discord kennt und sich mit ihnen auseinandersetzt, kann nicht nur Risiken besser abschätzen und begleiten. Wer mitreden kann, kann auch glaubwürdiger unterstützen und wird eher zur Vertrauensperson, wenn Fragen oder Probleme auftauchen.
Gerade bei Apps, die man selbst nicht nutzt, lohnt sich ein Blick: Welche Funktionen gibt es? Wie funktioniert die Kommunikation? Wie steht es mit dem Datenschutz und welche Einstellungen sind möglich, um die Privatsphäre zu schützen?
Grundsätzlich ist das Chatten innerhalb von sozialen Netzwerken oder Nachrichten-Apps sicherer als in anonymen Chats. In anonymen Chats (z. B. Discord, Twiq oder Chatroom2000) finden häufiger sexuelle Belästigungen statt.
Kinderfotos werden nicht nur von Eltern, sondern auch von anderen Bezugspersonen gern über Messengerdienste wie WhatsApp und Telegram oder auf Social-Media-Plattformen geteilt. Das kann jedoch weitreichende Auswirkungen auf die Privatsphäre und das Wohlbefinden der Kinder haben. Manche Bilder, die Erwachsene vielleicht niedlich finden, werden von den Kindern später als peinlich empfunden. Und Pädokriminelle missbrauchen ganz normale Fotos, um sie zu manipulieren und in einen sexuellen Kontext zu stellen. Daher ist es wichtig, achtsam zu sein und sorgfältig zu überlegen, welche Fotos Sie teilen und veröffentlichen.
Ausserdem sollten auch Kinder und Jugendliche wissen, dass alle ein Recht auf Privatsphäre haben. Wer Fotos oder Videos posten möchte, auf denen andere Personen mit drauf sind, braucht deren Zustimmung. Umgekehrt hat man das Recht, die Löschung eines Bildes zu verlangen, das von jemand anderem ohne zu fragen gepostet wurde. Und das eigene Social-Media-Profil lässt sich so einstellen, dass Bilder, auf denen man markiert wurde, erst nach eigener Freigabe veröffentlicht werden.
Das Recht am eigenen Bild wird durch Artikel 28 des Zivilgesetzbuches (ZGB) geschützt. Wer Darstellungen (Fotos, Videos) von Personen veröffentlichen möchte – beispielsweise auf Sozialen Netzwerken – muss die Zustimmung der abgebildeten Personen einholen. Tut man das nicht, können sie gerichtlich gegen die Veröffentlichung vorgehen. Bewusstes Posieren kann als Zustimmung gewertet werden, die abgebildete Person kann jedoch trotzdem nachträglich gegen eine Veröffentlichung vorgehen. Ausnahmen sind Aufnahmen im öffentlichen Raum oder bei öffentlichen Veranstaltungen. Hier können Darstellungen ohne Zustimmung veröffentlicht werden, wenn die abgebildeten Personen nicht im Fokus stehen.
Kinder und Jugendliche, die selbst im Internet Bilder und Videos posten, sollten wissen, dass sie keine Darstellung anderer Personen ohne deren Zustimmung veröffentlichen dürfen.
Das Recht am eigenen Bild gilt auch für Kinder. Eltern sollten daher sorgfältig überlegen, bevor sie Bilder ihrer Kinder veröffentlichen. Während man mit älteren Kindern über Vor- und Nachteile sprechen sollte und sie um ihre Zustimmung für die Veröffentlichung bitten muss, tragen bei jüngeren Kindern die Eltern die Verantwortung dafür, die Rechte der Kinder zu wahren. (Art. 28 ZGB, «Schutz vor Persönlichkeitsverletzungen»)
Das Teilen von Inhalten wie Fotos, Videos oder Musik in sozialen Netzwerken kann das Urheberrecht anderer verletzen.
Grundsätzlich gilt, dass jegliche Nutzung eines Werkes, die über den Privatgebrauch im engsten Familien- und Freundeskreis hinausgeht, der Einwilligung bzw. einer Lizenz bedarf. Stellen aus veröffentlichen Werken dürfen zitiert werden, wenn Quellenangaben erfolgen. Für die Nutzung fremder Fotografien ist grundsätzlich die Erlaubnis des Fotografen/der Fotografin erforderlich. Ausnahmen bilden lizenzfreie Werke (z. B. Creative Commons), die von ihren Urhebern zur Verfügung gestellt werden. Hier reicht es in der Regel, die Urheberschaft zu nennen.
Es ist strafbar, Aufnahmen, welche grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere zeigen, zu besitzen, anderen zugänglich zu machen oder herzustellen. Das gilt auch für Bilder und Videos, die auf sozialen Netzwerken geteilt werden – und in Messenger-Gruppen. Dort ist besondere Vorsicht geboten, weil bei manchen Messenger-Diensten die Fotos und Videos automatisch auf den Smartphones der Gruppenmitglieder gespeichert werden, wenn sie diese Funktion nicht deaktivieren. Dies gilt als Besitz solcher Aufnahmen. (Art. 135 StGB, «Gewaltdarstellungen»)
Letzte Aktualisierung des Textes am 12.11.25