Über uns
Was wir tun
Jugend und Medien ist die nationale Plattform des Bundes zur Förderung von Medienkompetenz. Sie richtet sich an Eltern und Fachpersonen mit dem Ziel, Kindern und Jugendlichen einen altersgerechten, sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien zu ermöglichen. Im Zentrum unserer Tätigkeiten stehen die Information und Sensibilisierung zu wichtigen Themen, Chancen und Risiken. Auch die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren im Bereich der Medienkompetenzförderung ist eine der Kernaufgaben der Plattform, welche vom Bundesamt für Sozialversicherungen im Auftrag des Bundesrates seit 2011 betrieben wird.
Seit 2025 bildet das neue Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) die rechtliche Grundlage für den gesamten Tätigkeitsbereich.
Aufgaben
Auf verschiedenen Kanälen stellen wir Informationen über wichtige Themen und Entwicklungen rund um digitale Medien zur Verfügung. Sie richten sich in erster Linie an Eltern sowie Lehr- und Betreuungspersonen, die eine aktive Begleitfunktion im Leben von Kindern und Jugendlichen wahrnehmen.
Neben dieser Webseite sorgen wir mit folgenden Massnahmen für eine breite und wirkungsvolle Kommunikation:
Aktivitäten von Organisationen und Multiplikatoren unterstützen wir durch Beratung und Wissensaustausch und aktive Beteiligung. Im Rahmen der Schwerpunktthemen finanzieren wir grosse nationale Studien mit, die den Auf- und Ausbau einer Wissensbasis ermöglichen.
Bei Fragen oder für weiterführende Informationen wenden Sie sich bitte an jugendschutz@bsv.admin.ch.
Wir engagieren uns für die Koordination und Zusammenarbeit mit Akteuren im Bereich Medienkompetenzförderung, um damit die Wissensverbreitung, den Erfahrungsaustausch und die Abstimmung bestehender Aktivitäten zu stärken.
Eine Begleitgruppe mit den relevanten Akteuren, das nationale Forum Jugend und Medien, das Expert*innen-Netzwerk Medienkompetenz und themenspezifische Arbeitsgruppen konkretisieren diese Zusammenarbeit.
Thematische Schwerpunkte gelten für jeweils zwei Jahre:
Der Schutz Minderjähriger vor Gefährdungen ist eine wichtige staatliche Aufgabe und als Grundsatz in der Bundesverfassung (Artikel 11, 41 und 67) verankert. Die Zuständigkeit für den Kinder- und Jugendmedienschutz liegt in erster Linie bei den Kantonen. Der Bund unterstützt sie darin. Weitere Akteure übernehmen zusätzliche Aufgaben im Bereich der Medienkompetenzförderung.
Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG)
Am 1. Januar 2025 ist das neue Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) sowie die dazugehörige Verordnung (JSFVV) teilweise in Kraft getreten. Damit werden die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um Kinder und Jugendliche besser vor ungeeigneten Medieninhalten zu schützen. Das Gesetz stellt sicher, dass die Anbieterinnen von Filmen und Videospielen eine Mitverantwortung für den Jugendschutz übernehmen.
Es sieht neben der schweizweit einheitlichen Alterskennzeichnung und -kontrolle auch die verpflichtende Angabe von Inhaltsdeskriptoren vor. Anhand von Symbolen wird die Art von Inhalten beschrieben, welche die Entwicklung von Minderjährigen gefährden können (bspw. bedrohliche Szenen, Drogenkonsum, sexualisierte Gewalt). Vorgesehen sind zudem die Bereitstellung von Elternkontrollsystemen durch die Anbieterinnen sowie die Möglichkeit für Nutzende, unangemessene Inhalte zu melden.
Das JSFVG tritt gestaffelt in Kraft. Die vorgesehene Koregulierung beinhaltet eine enge Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und privaten Akteuren der Film- und Video-spielbranchen. Der Bund hat einen Rahmen geschaffen und für den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele Mindestvorgaben festgelegt, die seit 1. Januar 2025 gelten. Die Akteure der beiden Bereiche, die jeweils in einer Branchenorganisation zusammengeschlossen sind, haben seither zwei Jahre Zeit, ihre eigene Jugendschutzregelung zu erarbeiten. Entsprechen diese Jugendschutzregelungen den Mindestvorgaben des Bundes, werden sie für alle Akteure der Branchen verbindlich erklärt.

